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EAFIFA-Satzung


Der EA FIFA Vorbach Verband 2003 n.e.V. hat folgende Satzung festgelegt, die von allen Mitgliedern innerhalb der Grenzen der Gemeinde Vorbach eingehalten werden muss!

(1)Alle aufgeführten Regelungen sind vom Spieler einzuhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, erlischt die Mitgliedschaft.
(2)Die Regeln beziehen sich auf alle gängigen EA sports FIFA-Produkte.
(3)Ein Schützenfest ist mit mindestens 3 Toren Vorsprung definiert.
(4)Sollte eine Person während des Spieles aus welchen Gründen auch immer das Spiel unterbrechen wollen, so kann Sie dies tun, sofern sie den Begriff "Wart mal" laut und deutlich ausspricht. Danach darf der Gegner nicht weiterspielen. Sollte er es doch tun, wird das Spiel als 0:3-Niederlage für diesen gewertet. Der benachteiligte Spieler wiederum hat die Option, das Spiel trotzdem noch fortzuführen. Das daraus entstehende Resultat ist dann ebenso gültig, wie das 0:3.
(5)Der jeweilige Spieler muss, wenn er das Spiel abbricht, egal ob gewollt oder ungewollt, eine 0:3-Niederlage (gemäß eines Schützenfests des Gegners) verkraften, außer beide Spieler haben sich auf einen Spielabbruch geeinigt.
(6)Wer sich unter dem Spiel aus welchen Gründen auch immer nicht bereit fühlt, das Spiel zu beenden und einfach die Lokalität verlässt, erhält eine 0:3 Niederlage. 
(7)Peitschenschläge mit dem Controller-kabel sind nicht gerne vom Verband gesehen, werden aber nicht bestraft, sofern keine Verletzung, keine Sachbeschädigung oder sonstige derartige Dinge vorfallen und das Opfer nicht außergewöhnlich hart des Spielens behindert wird.
(8)Insgesamt dürfen maximal 14 Zuschauer beim FIFA Spektakel anwesend sein. Sollten es 13 sein, muss einer gehen, oder ein 14. dazugeholt werden. Die Eintrittskarte darf den Preis von 215,00 € einschließlich Mehrwertsteuer nicht überschreiten.
(9)Wer offensichtlich ohne Filigranität und Taktik spielt, darf ohne Bestrafung seitens des Verbandes als "Sonderling" bezeichnet werden.
(10)Das Entfernen des Spielgeräts (Controller) des Gegenspielers ist grob unsportlich und wird dann bestraft, wenn der benachteiligte Sportler somit nicht mehr des siegreichen Spielens fähig ist.
(11)Sollte sich ein Spieler verletzen, ist es die Pflicht der Spieler sich dessen gegenseitig zu informieren, sofern die Verletzung von den Spielern wahrgenommen wird.
(12)Bei Fantasiemannschaften müssen verletzte Spieler anstatt ausgewechselt zu werden, die Position des Torwarts einnehmen.
(13)"Unfaire Tore" definieren sich durch Tore, die im wahren Leben aus physikalischen Gründen unmöglich zu erzielen sind, im Spiel aber trotzdem fallen. Dem benachteiligten Spieler obliegt es, sich seiner Benachteiligung aufzuregen und seiner Wut wörtlich Ausdruck zu verleihen. 
(14)"Unfaire Aktionen" sind falsche Abseitsentscheidungen bzw. Fouls, die seitens des Schiedsrichtergespanns unkorrekt bewertet werden.  Dem benachteiligten Spieler obliegt es, sich seiner Benachteiligung aufzuregen und seiner Wut wörtlich Ausdruck zu verleihen.  
(15)Während des Spielens ist den Spielern das Aufsagen von Werbeslogans lediglich 3-mal gestattet. Sollte dies überschritten werden, wird dem Spieler während des Spiels eine Zeitstrafe von 14 Sekunden aufgesetzt. In diesen 14 Sekunden darf er das Spielgerät nicht berühren, während der Gegner weiterspielen darf. Sollte das Spiel vor dem Vorübergehen der 14 Sekunden abgepfiffen werden, gelten die übrigen Sekunden für das folgende Spiel.
(16)Wenn ein Spieler den Ball aus Unfähigkeit unbedrängt ins Aus schlägt, oder mit dem Ball ins Aus läuft, ist es die Aufgabe des Gegners, diese Aktion mit hämisch-ironischem Applaus zu versehen.  


 
 

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